AGB pb-planentechnik GmbH

Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen


1.0 Geltung/Angebote
1.1 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge – auch für die in Zukunft – mit allen Vertragspartnern.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend, Abschlüsse und Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherung und Garantien treten erst durch unsere schriftliche Bestätigung in Kraft.
1.3 Zumutbare Abweichungen von Angeboten, Unterlagen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Preislisten, sollten zumutbar sein, soweit Sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zur Verfügung gestellt werden.


2.0 Preise
2.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich in € ab Werk oder Lager. Verpackung, Fracht und Zoll sind im Kaufpreis nicht enthalten und vom Besteller, je nach Absprache, zu tragen. Auf die vereinbarten Preise wird zusätzlich die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart gelten die
Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
2.2 Verpackung wird je nach Auftragswert zu Selbstkosten berechnet.


3.0 Zahlungsbedingungen
3.1 Die Zahlung unserer Rechnungen hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen danach gerät der Besteller in Verzug. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto vom Netto-Warenwert.
Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.
3.2 Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche
aus demselben Vertrag beruht.
3.3 Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen berechnet.


4.0 Lieferfristen und Termine
4.1 Lieferfristen und Termine gelten unverbindlich, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage als verbindliche gegeben haben.
4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.3 Die Lieferfrist kann sich verlängern, im Rahmen von Arbeitskämpfen wie Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Feststellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dieses gilt auch, wenn die Umstände
bei unseren Vorlieferanten oder Zulieferern eintreten.


5.0 Gefahrübergang und Entgegennahme
5.1 Die Gefahr geht ab der Auslieferung auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
5.2 Teillieferungen sind zulässig.

6.0 Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen.
6.2 Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern.
Der Besteller tritt uns alle ihm bei der Weiterveräußerung gegenüber Dritten erwachsenen Ansprüche, und zwar auch die zukünftigen, schon mit der Auftragserteilung ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Dritten zur Zahlung an uns bekannt zu geben.
6.3 Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
6.4 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich zu unterrichten.
6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der unter Vorbehalt gelieferten Ware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

7.0 Mängelrüge und Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinen
Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat.
7.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist uns immer Gelegenheit zur Nacherfüllung
innerhalb angemessener Fristen zu gewähren. Wir sind, nach unserer Wahl, zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oderden Kaufpreis mindern. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich
erhöhen, weil der Gegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
7.5 Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Ebenso wenn
die Ware vom Besteller nicht sachgemäß gelagert, benützt oder eingebaut bzw. mit ungeeigneten Werkzeugen verarbeitet
wurde. Weiter bestehen keine Mängelansprüche für natürlichen Verschleiß. Ebenfalls keine Mängelansprüche bestehen auf
Grund äußerer (insbesondere witterungsbedingter) Einflüsse. Unsere Haftung entfällt nur dann nicht, soweit der
Gewährleistungsfall nachweislich nicht auf einen der vorgenannten Ausschlussgründe zurückzuführen ist.
7.6 Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten nach Empfang der Ware.
7.7 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchen
Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
7.8 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in
diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im
übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind.
7.9 Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; sie gelten ferner nicht in Fällen von Körper- und/oder Gesundheitsschäden sowie in den Fällen, in denen der Besteller wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend
macht, es sei denn, der Zweck der Beschaffenheitsgarantie erstreckt sich lediglich auf die Vertragsgemäßheit der zugrunde liegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden. Eine Änderung der Beweislast ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden


8.0 Weitergehende Haftung
8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in 6.0 ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung
ausgeschlossen.
8.2 Der Haftungsausschluss gem. vorstehender 7.0 gilt nicht für Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen
von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
8.3 Soweit unser Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer.


9.0 Rechte des Lieferers auf Rücktritt
9.1 Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnitts 4.0 sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den
Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unsere Firma erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich
herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst.
9.2 Soweit dieses wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
9.3 Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite der Ereignisse
unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der
Lieferfrist vereinbart war.

10.0 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
10.1 Für alle gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmen/Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögens einschl. Wechsel- und
Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand die für unseren Geschäftssitz zuständigen Gerichte. Wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller auch vor dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz auch Erfüllungsort.
10.3 Für diese Geschäftsbedingungen und gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


11.0 Sonstiges
11.1 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden selbst bei
Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
11.2 Die Änderung oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
berühren die Gültigkeit der Übrigen nicht